Neue Verwendungszwecke in der Zertifikatsverwaltung für B2A – Ausfuhrfuhrkassenzettels („eAKZ“)

Zum 22.07.2025 werden im Zoll-Portal für Unternehmen, die an der Pilotierung des elektronischen Ausfuhrfuhrkassenzettels („eAKZ“) teilnehmen wollen, neue Verwendungszwecke in der Zertifikatsverwaltung freigeschaltet.

Funktionen des eAKZ:

  1. Nachweis der Ausfuhr: Der eAKZ stellt sicher, dass die Waren tatsächlich aus der EU ausgeführt wurden. Dies ist besonders wichtig für die Steuerbefreiung von Umsatzsteuer bei Exportgeschäften.

  2. Vereinfachung des Ausfuhrprozesses: Durch die elektronische Abwicklung wird der Verwaltungsaufwand reduziert, da der Prozess digitalisiert und in einem automatisierten System verwaltet wird.

  3. Zollabwicklung: Der eAKZ wird oft im Rahmen der Zollabwicklung bei Exporten benötigt, um sicherzustellen, dass alle Zollvorschriften eingehalten werden.

Der eAKZ kann online über das deutsche Zollsystem, beispielsweise das ATLAS-System, abgewickelt werden. Er ersetzt somit den früheren „Papier-Ausfuhrkassenzettel“, was den gesamten Prozess schneller und effizienter macht.