Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
ATLAS-Einfuhr Angabe des Versenders / Ausführers für vZA/AZ bei F-GAS/ODS-Dokumenten
ATLAS – Info 0928/2026
Derzeit ist die Übermittlung der Angaben zum Versender/Ausführer im Rahmen der Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) nicht vorgesehen (s. auch ATLAS-Teilnehmerinfo 0813/25). Diese Angaben werden jedoch zwingend für die Behandlung der folgenden CERTEX-Dokumente benötigt:
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F-GAS: Y120, Y123, Y125, Y152, Y154, Y951, Y972, Y986, C057, C079, C082und
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ODS: L100.
Die Angaben zum Versender/Ausführer sind daher ab sofort mithilfe der folgenden Unterlagencodierungen auf Kopfebene der vZA/AZ zu übermitteln:
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9DFO Versender/Ausführer (Name)
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9DFP Versender/Ausführer (Straße und Hausnummer)
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9DFQ Versender/Ausführer (Land)
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9DFR Versender/Ausführer (Postleitzahl)
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9DFS Versender/Ausführer (Ort)
Eine Angabe auf Kopfebene in dem Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ ist dann nicht mehr notwendig.
Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen die Angaben zum Versender/Ausführernichtangemeldet sind, werden nicht angenommen oder zurückgegeben.
Quelle: Zoll.de






