ATLAS-Einfuhr Angabe des Versenders / Ausführers für vZA/AZ bei F-GAS/ODS-Dokumenten

ATLAS – Info 0928/2026

Derzeit ist die Übermittlung der Angaben zum Versender/Ausführer im Rahmen der Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) nicht vorgesehen (s. auch ATLAS-Teilnehmerinfo 0813/25). Diese Angaben werden jedoch zwingend für die Behandlung der folgenden CERTEX-Dokumente benötigt:

F-GAS: Y120, Y123, Y125, Y152, Y154, Y951, Y972, Y986, C057, C079, C082und

ODS: L100.
Die Angaben zum Versender/Ausführer sind daher ab sofort mithilfe der folgenden Unterlagencodierungen auf Kopfebene der vZA/AZ zu übermitteln:

9DFO Versender/Ausführer (Name)

9DFP Versender/Ausführer (Straße und Hausnummer)


9DFQ Versender/Ausführer (Land)

9DFR Versender/Ausführer (Postleitzahl)

9DFS Versender/Ausführer (Ort)
Eine Angabe auf Kopfebene in dem Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ ist dann nicht mehr notwendig.

Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen die Angaben zum Versender/Ausführernichtangemeldet sind, werden nicht angenommen oder zurückgegeben.

Quelle: Zoll.de