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Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union – Wechselrichter mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion
Amtsblatt der Europäischen Union Reihe C C/2026/220 vom 8.1.2026
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:
Auf Seite 347 wird folgende Erläuterung eingefügt:
„8504 40 84
Wechselrichter mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion
Hierher gehören Wechselrichter, die in Fotovoltaikanlagen zur Optimierung der Leistungsabgabe verwendet werden, wenn der von den Fotovoltaikmodulen erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom zur direkten Verwendung oder zur Einspeisung in das Stromnetz umgewandelt wird. Diese an die jeweiligen Sonnenlicht- und Umweltverhältnisse optimal angepasste Leistungsabgabe heißt ‚Maximum Power Point‘ (MPP); das MPP-Tracking ermöglicht es, die Lastmerkmale an die sich ändernden Verhältnisse anzupassen.
Dank dieser Funktionalität können Fotovoltaikmodule kontinuierlich an ihrem Punkt optimaler Leistung laufen, und ihr Vorhandensein unterscheidet diese Wechselrichter von anderen Arten von Wechselrichtern. Die Fotovoltaik-Wechselrichter entsprechen der Norm CEN/IEN 62109 für die Sicherheit von Stromumwandlungsgeräten, die in Fotovoltaikanlagen verwendet werden.“
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






