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EU-Sanktionen gegen Mali
Amtsblatt der Europäischen Union, L 2025/2435 und L 2025/2436 vom 2. Dezember 2025 – Durchführungsverordnung (EU) 2025/2435 und Beschluss (GASP) 2025/2436 zu den EU-Sanktionen gegen Mali.
Die EU verlängert mit Beschluss (GASP) 2025/2436 den Mali-Sanktionsrahmen des Beschlusses (GASP) 2017/1775 bis zum 14. Dezember 2026 und aktualisiert gleichzeitig die detaillierten Begründungen für zentrale Akteure des Putsches und des blockierten politischen Übergangs in Mali, darunter Malick Diaw, Ismaël Wagué und Ibrahim Ikassa Maïga.
Parallel passt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2435 den Anhang Ia der Verordnung (EU) 2017/1770 an, sodass die gelisteten Personen und die Gründe für Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern – inklusive der Rolle von Ivan Aleksandrovitch Maslov als ehemaliger Leiter der Wagner Group in Mali und der Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen wie das „Moura-Massaker“ – unionsweit einheitlich festgelegt sind.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






