Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente

Die Verordnung (EU) 2025/1303 des Rates vom 23. Juni 2025 bringt wichtige Änderungen in der Anwendung von Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren. Sie ändert die bestehende Verordnung (EU) 2021/2278 und ist seit dem 1. Juli 2025 in Kraft.

Aussetzungen: Verordnung (EU) 2025/1303; ABl. L vom 30. Juni 2025.

Kontingente: Verordnung (EU) 2025/1292; ABl. L vom 30. Juni 2025.

Zollbefreiungen für bestimmte Waren: Die EU setzt Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) auf zahlreiche Produkte vollständig aus – darunter chemische Zwischenprodukte, Spezialmotoren, Halbleiterkomponenten und weitere Industrie- und Agrarwaren, sofern diese in der EU nicht ausreichend verfügbar sind.

Anpassungen an neue technische Standards: Die Warenbeschreibungen wurden aktualisiert, um technischen Entwicklungen gerecht zu werden. Auch neue Produkte wurden hinzugefügt oder entfernt, um Marktverwerfungen zu vermeiden.

Sanktionspolitische Änderungen: Die bisherige Zollaussetzung für bestimmte Waren mit Ursprung in Russland und Belarus wurde aufgehoben. Damit folgt die EU ihrer restriktiven Außenhandelspolitik angesichts der geopolitischen Lage.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025