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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Projektion von Diafilmen Unterhaltung von Kindern -,9503 00 99
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 263. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Dezember 2024:
Warenbeschreibung:
Ein für die Projektion von Diafilmen geeigneter Standbildprojektor, ohne Tonwiedergabe oder andere Funktionen, ohne Ventilator und mit einer Helligkeit von weniger als 130 lm, der zur Unterhaltung von Kindern bestimmt ist, indem er Märchen-Diafilme auf eine Leinwand projiziert.
Einreihung:
Die Ware ist gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „anderes Spielzeug“ in die Unterposition 9503 00 99 einzureihen.
Begründung:
Aufgrund des geringen Leistungsvermögens und der begrenzten Funktionen sowie der Tatsache, dass der Projektor zur Unterhaltung von Kindern bestimmt ist, indem er Märchen-Diafilme auf eine Leinwand projiziert, hat das Gerät den Charakter eines Spielzeugs. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9008 gemäß der Anmerkung 1 k) zu Kapitel 90 ausgeschlossen.
(Stand: 05.02.2025)
Quelle: Zoll.de