Steuerbegünstigte Entnahme von Strom zur Stromerzeugung

Aktualisierung des Informationsschreibens zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung

Datum: 04.03.2021

Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG wurde aktualisiert. Es ist u.a. in der Sammlung von Informationsschreiben im Fachbereich “Verbrauchsteuern”, Rubrik “Grundsätzliche Regelungen” zu finden.

Im Abschnitt VI “Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)” wurden Ausführungen zur Differenzierung des Haupt- und Nebenzwecks von Anlagen, in denen Strom erzeugt wird, aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Ausführungen zu den “Sowieso-Entnahmen” für den Hauptzweck der Anlage überarbeitet, um zu verdeutlichen, wann eine Steuerbegünstigung vorliegt.

 

Quelle: Zoll.de