Startschuss für CETA

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017 wurde die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits veröffentlicht.

Damit ist der Handelsteil des Abkommens ab dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt (EU) Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 veröffentlicht.

Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017