Schweiz: Ursprungszeugnisse in Zeiten von Corona

Digital ausgestellte Bescheinigungen und Kopien können genutzt werden

Die Schweiz erlaubt für die Inanspruchnahme von Einfuhrpräferenzen vorübergehend die Nutzung von digital ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungszeugnissen sowie Kopien von herkömmlichen Bescheinigungen bzw. Ursprungszeugnissen.
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