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Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland
Die Schweiz aktualisiert die Güter- und Personenlisten. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland aktualisiert. Die Maßnahmen sind am 9. September 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die von den Sanktionen betroffenen Personen und Güter.
Sanktionen im Warenverkehr
Die aktuellen Änderungen aktualisiert die Schweiz die Güterliste in Anhang 23. Diese Liste umfasst Güter zur Stärkung der Industrie. Die Lieferung, Ausfuhr, Durchfuhr und der Transport dieser Waren nach oder zur Verwendung in Russland ist verboten.
Verordnung über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Quelle: Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts