Schweiz/Liechtenstein – Änderung der Mehrwertsteuerverordnung

Ab 1. Januar 2019 sind ausländische Versandhandelsunternehmen von Kleinsendungen in der Schweiz und in Liechtenstein mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mit derartigen Lieferungen einen Umsatz von mehr als 100.000 Franken in der Schweiz beziehungsweise Liechtenstein erzielen.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Ort der Lieferung von Gegenständen, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, bis zum Ende desjenigen Monats im Ausland liegt, in dem das Versandhandelsunternehmen die Umsatzgrenze von 100.000 Franken erreicht.

Schweizer Mehrwertsteuerverordnung

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

 

Quelle: Schweizerische Bundesrat / Liechtensteinisches Landesgesetzblatt