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Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen – Neue Untersuchung
Die Europäische Kommission gibt eine mögliche Verlängerung bekannt.
Am 1. Februar 2019 führte die Europäische Kommission endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen ein (Durchführungsverordnung (EU) 2019/159). Die Maßnahmen betreffen Stahlerzeugnisse aus 26 Warenkategorien. Für diese Waren wurden Zollkontingente eröffnet. Sind die Kontingente erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die betroffenen Waren erhoben.
Die Schutzmaßnahmen gelten bis 30. Juni 2021. Die Kommission leitet nun eine Untersuchung ein, ob die Schutzmaßnahmen verlängert werden sollen. Die Untersuchung wird auf Antrag von zwölf Mitgliedstaaten eingeleitet.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021






