Russische Föderation – Informationen des russischen Zolls zum Carnet ATA

Der russische Föderale Zolldienst informiert, dass bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren mit dem Carnet ATA keine zusätzliche schriftliche Verpflichtungserklärung über die Wiederausfuhr der Waren benötigt wird.

 

Das Carnet ATA reicht als Zollanmeldung aus.

 

Quelle: Russischer Föderaler Zolldienst