Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
REX-System bei Einfuhren aus APS-Staaten – Aufschub für bestimmte Länder
Wegen Covid-19 verzögert sich die Einführung des Selbstzertifizierungssystems Registrierter Exporteur (REX) in folgenden Ländern:
• Bangladesch
• Haiti
• Indonesien
• Madagaskar
• Philippinen
• Senegal
• Tadschikistan
Für Importe aus diesen Ländern akzeptiert der EU-Zoll noch bis spätestens 31. Dezember 2020 Ursprungszeugnisse Form A als Präferenz-nachweis. Die Umstellung vom Ursprungszeugnis Form A auf das neue REX-Nachweissystem hätte eigentlich bis Ende Juni 2020 abgeschlossen sein sollen. Wegen der Corona-Pandemie gewährt die EU jedoch Ländern auf Antrag einen Aufschub bis Jahresende.
Genauere Informationen finden sich auf der EU-Website zum REX und in der Länderliste der EU.
Mit dem Allgemeinen Präferenz-System (APS) fördert die EU Importe von Ursprungswaren aus sogenannten bedürftigen Entwicklungsländern, indem die Importzölle reduziert werden. Der notwendige Nachweis für die Inanspruchnahme der Zollvorteile
(Präferenz) – das Ursprungszeugnis Form A – wird seit 1. Januar 2017 abgeschafft und sukzessive durch die Erklärung
zum Ursprung des Registrierten Ausführers (REX) ersetzt.
Quelle: IHK






