Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1457 DER KOMMISSION vom 10. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates. Amtsblatt der Europäischen Union L 208/33 vom 11.8.2017.

Am 5. August 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2371 (2017) verabschiedet, mit der neun weitere natürliche Personen und vier weitere Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. Darüber hinaus hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwei bestehende Listeneinträge geändert.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt