Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Neuseeland – Einfuhr von Holzverpackung
Das neuseeländische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass sämtliche Verpackungsmittel aus Holz der HS-Position 4415, egal ob neu oder gebraucht, auch wenn sie als Handelsware eingeführt werden, den gleichen Hygienebestimmungen (ISPM 15) unterliegen.
Quelle: Ministry for Primary Industries News Zealand