Neuseeland – Einfuhr von Holzverpackung

Das neuseeländische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass sämtliche Verpackungsmittel aus Holz der HS-Position 4415, egal ob neu oder gebraucht, auch wenn sie als Handelsware eingeführt werden, den gleichen Hygienebestimmungen (ISPM 15) unterliegen.

 

Quelle: Ministry for Primary Industries News Zealand