Neue Pflichten für deutsche Unternehmen mit Umsätzen in der Schweiz

Deutsche Unternehmer, die in der Schweiz Aufträge ausführen, können von den Gesetzesänderungen im Schweizer Mehrwertsteuerrecht ab 2018 betroffen sein.

Bisher galt eine Steuerbefreiung bei Umsätzen von weniger als CHF 100.000, wobei hier nur die in der Schweiz erzielten Umsätze betrachtet wurden.

Ab 1. Januar 2018 gilt diese Steuerbefreiung nur noch, falls die weltweit erzielten Umsätze unter CHF 100.000 liegen. Dies bedeutet, dass viele Unternehmen, die bisher von der Steuerbefreiung profitiert haben, sich nun in der Schweiz umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen.

Sie sollten sich informieren, ob Ihre in der Schweiz ausgeführten Umsätze zur Steuerpflicht in der Schweiz und damit zu einer nun notwendigen Registrierung führen.

 

Quelle: IHK Konstanz