Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung

Unternehmensregistrierung für Importeure nach EU-Methanverordnung gestartet

Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle können ab sofort ihre Unternehmensregistrierung gemäß Artikel 27 der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 über das ELAN-K2 Online-Portal durchführen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Erfüllung der neuen Meldepflichten nach der Methanverordnung.

Den Zugang zum ELAN-K2 Portal sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/methanvo.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle