Luftreifen aus Gummi für Fahrzeuge wie Lastkraftwagen – Unterposition 4011 20

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) – 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 04.10.2023:

Warenbeschreibung:

Bei den betreffenden Erzeugnissen handelt es sich um neue Luftreifen aus Gummi für Fahrzeuge wie Lastkraftwagen oder Betonmischer, die für den Transport von Sand, Steinen, Marmor, Zement usw. auf Baustellen verwendet werden. Diese Reifen sind in verschiedenen Größen erhältlich und verfügen über ein Profil, das die Steinhaftung verringert und die Traktion und Haltbarkeit im Gelände verbessert. Die Reifen haben einen Tragfähigkeitsindex von entweder 146/143 (entspricht 3000/2725 kg), 152/149 (entspricht 3550/3350 kg), 156/152 (entspricht 4000/3350 kg) oder 160/158 (entspricht 4500/ 4250 kg) und einem Geschwindigkeitsindex „G“ (entspricht einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h), „K“ (entspricht einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h), „L“ (entspricht einer Höchstgeschwindigkeit). Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h) oder „M“ (entspricht einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h).

Einreihung:

Diese Reifen werden gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in den KN-Code 4011 20 90 als neue Luftreifen der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren  verwendeten Art mit einem Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 eingereiht. Eine Einreihung in den KN-Code 4011 80 00 ist ausgeschlossen, da es sich bei den Reifen um Reifen handelt, die auf Fahrzeugen (Lastkraftwagen) zum Transport von Sand, Steinen, Marmor, Zement usw. verwendet werden. Die Verbesserung der Traktion und Haltbarkeit im Gelände und auf Baustellen ändert nichts an ihren Eigenschaften als Reifen der Art, die für Lastkraftwagen der Unterposition 4011 20 verwendet werden (siehe auch WCO-Avise 4011.20/1 und 4011.20/2).

(Stand: 26.10.2023)

Quelle: Zoll.de