Kombinierte Nomenklatur – Reinigungstücher – 3307 90 00. 

Die Europäische Kommission hebt eine Einreihungsentscheidung auf.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/3126; ABl. L vom 16. Dezember 2024.

Die EU-Kommission hebt diese Einreihungsentscheidung auf. Hintergrund ist ein Einreihungsavis der Weltzollorganisation (Einreihungsavis 3307.90/4 ). Dieses sieht eine Einreihung einer sehr ähnlichen Ware als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel“ in die HS-Unterposition 3307 90 vor. Die entspricht dem KN-Code 3307 90 00. 

 

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