Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2019

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 273 vom 31. Oktober 2018, S. 1.

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2019 vorgelegt. Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif.

Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht. Die neue Version gilt ab 1. Januar 2019.

Gemeinsamen Zolltarif 2019

Customs Tariff 2019

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.