Kombinierte Nomenklatur – Änderungen der Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 151 vom 6. April 2022, S. 5-8. 

Die Änderungen betreffen folgende Unterpositionen:

  • KN-Unterpositionen „8701 91 10 bis 8701 95 90 andere, mit einer Motorleistung von“. Die neue Fassung bezieht sich auf Geländefahrzeuge;
  • KN-Position “0712 Gemüse getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet” erhält einen neuen Absatz;
  • KN-Position “0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes” erhält ebenfalls einen neuen Absatz;
  • KN-Unterpositionen “0302 33 10 und 0302 33 90 echter Bonito”. Der letzte Absatz erhält eine neue Fassung;
  • KN-Unterposition “0302 49 90 andere”: ein neuer Wortlaut wird eingefügt
  • KN-Unterposition “0302 89 90 andere”: erhält eine neue Fassung
  • KN-Unterposition: “0305 63 00 Sardellen (Engraulis spp.)”: erhält eine neue Fassung
  • KN-Unterposition: “2403 99 10 Kautabak und Schnupftabak”: erhält eine neue Fassung

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022