Kamerun – Weiterer Zollabbau für Ursprungswaren der EU

Kamerun hat am 4. August 2019 die vierte Stufe des Zollabbaus für Ursprungswaren aus der EU gemäß des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Zentralafrika in Kraft gesetzt.

Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Zentralafrika (Kamerun) wird seit 4. August 2014 vorläufig angewendet. Es garantiert Exporten aus Kamerun einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug wird Kamerun die Einfuhr von EU-Produkten über einen Zeitraum von 15 Jahren schrittweise liberalisieren, betroffen sind rund 85 Prozent der Tariflinien.

Quelle: Direction générale des Douanes du Cameroun