Gleichzeitige Anwendung von Schutz- und Antidumpingmaßnahmen

Antidumpingmaßnahmen bezüglich warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei werden aufgenommen.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1754; ABl. 352 vom 5. Oktober 2021, S. 1.

Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse unterliegen Schutzmaßnahmen, die im Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurden. Für einige der betroffenen Warenkategorien gelten zudem Antidumping- und/oder Antisubventionsmaßnahmen. Dies kann dazu führen, dass auf Einfuhren sowohl Zölle im Rahmen der Schutzmaßnahmen als auch Antidumping- bzw. Ausgleichszölle erhoben werden. Die gleichzeitige Anwendung kann zu einem höheren Schutzniveau führen, als von der Europäischen Kommission beabsichtigt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.