Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Toilettensitz, bestehend aus einem Sitz und Sitzdeckel, hergestellt aus zu 100 % rückgewonnenen Holz-Industrieabfällen,

Protokollerklärungen des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.6 der 206. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Februar 2020 und zu Top 8.1 der 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 05. bis 07. Mai 2021 (“lavatory seats and covers”):

Warenbeschreibung:

Toilettensitz, bestehend aus einem Sitz und Sitzdeckel, hergestellt aus zu 100 % rückgewonnenen Holz-Industrieabfällen, verbunden mit Harz im Verhältnis von ca. 85 % Holzmehl und 15 % Harz. Die Oberfläche beider Teile des Sitzes ist weiß glänzend lackiert. Die Abbildungen (s. unterhalb) veranschaulichen den Querschnitt und die Materialbeschaffenheit des Erzeugnisses.

Einreihung:

Derartige Toilettensitze sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 in den KN-Code 3922 20 00 einzureihen, da der Kunststoff das Holz zusammenhält und damit dem Produkt seinen wesentlichen Charakter verleiht. Das Holzmehl stellt lediglich einen Füllstoff dar.

 

(Stand: 01.09.2022)

Quelle: Zoll.de