Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Elektrischer Wasserkocher – Unterposition 8516 79 70

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 240. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. Februar bis 2. März 2023:

Warenbeschreibung:

Elektrischer Wasserkocher

Es handelt sich um ein Gerät zum Kochen oder Erhitzen von Wasser, bestehend aus einem Behälter mit einem Griff, einem Deckel, einem Ausgießer, der eine schnelle Entleerung ermöglicht, einem Heizelement am Boden des Behälters und einer Basis für den Anschluss an den elektrischen Strom.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als anderes Elektrowärmegerät von der für den Haushalt verwendeten Art in die Unterposition 8516 79 70 einzureihen.

Begründung:

Ein elektrisch betriebenes Gerät für kochendes Wasser, das für den Haushalt bestimmt ist, bestehend aus einem Behälter aus Kunststoff oder Metall, ausgestattet mit einem Griff, einem Deckel, einem Ausgießer, der eine schnelle Entleerung ermöglicht, einem Heizelement am Boden des Behälters und einer mit elektrischem Strom verbundenen Basis, wird als anderes Elektrowärmegerät von der für den Haushalt verwendeten Art in den KN-Code 8516 79 70 eingereiht. In den HS-Erläuterungen zu Position 8516 werden unter Buchstabe E) Nr. 5) „Wasserkessel“ als andere Elektrowärmegeräte von der für den Haushalt verwendeten Art genannt.

Die Unterposition 8516 10 umfasst elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder, jedoch wird das spezifische Gerät, das dem herkömmlichen nichtelektrischen Kessel ähnelt und in der Regel für das Kochen von Wasser bis zu einem Volumen von 2 Litern geeignet ist, nicht von der Unterposition 8516 10 erfasst. Wie in den HS-Erläuterungen zu Position 8516 klar angegeben, umfasst Buchstabe E) „alle Elektrowärmemaschinen und -geräte, vorausgesetzt sie werden üblicherweise im Haushalt verwendet“, die nicht bereits vorstehend erwähnt wurden. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass die in Rede stehende Ware von der Unterposition 8516 10 ausgeschlossen ist, da ihre objektiven Beschaffenheitsmerkmale denen eines „Wasserkessels“ (hier elektrisch betrieben) entsprechen, der in den HS-Erläuterungen zu Position 8516 Buchstabe E) Nr. 5) als anderes Elektrowärmegerät von der für den Haushalt verwendeten Art genannt wird.

(Stand: 20.04.2023)