Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Einbetonieranker („Cast-in Anchors“) – KN-Code 7308 40 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025:

Warenbeschreibung:

Einbetonieranker („Cast-in Anchors“) aus nicht legiertem Stahl, bestehend aus einer Stange mit Gewinde an beiden Enden. An einem Ende ist eine quadratische Platte zwischen zwei Muttern angeschweißt; am anderen Ende befinden sich zwei Muttern und eine Unterlegscheibe, jedoch ohne Schweißverbindung. Das Ende mit der angeschweißten Platte wird beim Einbau vollständig in Beton eingegossen und bildet einen Teil des Fundaments eines Silos, während das Silo selbst auf dem gegenüberliegenden Ende der Stange montiert wird.

Die Waren werden im Stahl- und Anlagenbau eingesetzt und dienen der dauerhaften Verankerung von Silokonstruktionen.

Einreihung / Begründung:

Derartige Ankerstangen sind gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und dem Wortlaut der Position 7308 und dem KN-Code 7308 40 00 als „zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl, zur Verwendung als Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial“ unter den KN-Code 7308 40 00 einzureihen.

Zu Position 7318 gehören Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl. Nach den HS-Erläuterungen zu Position 7318 werden Schrauben und Muttern des Teils A verwendet, um Waren so zusammenzubauen oder zu befestigen, dass sie ohne Beschädigung leicht demontiert werden können. Die Position umfasst alle Arten von Befestigungsbolzen und Metallschrauben unabhängig von Form und Verwendung. Aufgrund der objektiven Eigenschaften der fraglichen Artikel können sie trotz der Tatsache, dass sie mit Muttern und einer Unterlegscheibe versehen sind, nicht ohne weiteres demontiert werden, da sie zwischen den Platten geschweißt sind, außerdem wird das Plattenende des Artikels mit Beton gegossen und bildet das Fundament eines Silos. Eine Einreihung in die Position 7318 ist daher ausgeschlossen.

Nach den HS-Erläuterungen zu Position 7326 gehören zu dieser Position alle Waren aus Eisen oder Stahl, die durch Schmieden, Gesenkschmieden, Stanzen, Ziehen oder andere Verfahren wie Abkanten, Falzen, Biegen, Zusammensetzen, Schweißen, Drehen, Fräsen oder Lochen hergestellt worden sind, ausgenommen Waren, die in den vorstehenden Positionen dieses Kapitels aufgeführt oder an anderer Stelle der Nomenklatur genauer erfasst sind. Nach den HS-Erläuterungen zu Position 7308 umfasst diese Position vollständige oder unvollständige Konstruktionen aus Eisen oder Stahl sowie Teile von Konstruktionen, und da die Waren zu Teilen von Konstruktionen aus Eisen oder Stahl werden sollen, umfasst Position 7308 speziell diese Waren. Eine Einreihung in die Position 7326 ist daher ebenfalls ausgeschlossen.

Nach den HS-Erläuterungen zu Position 7308 umfasst die Position Diese Position umfasst Metall-konstruktionen, auch unvollständig, und Konstruktionsteile. Konstruktionen dieser Position kenn-zeichnen sich dadurch, dass sie nach Aufstellung am Einsatzort grundsätzlich dort verbleiben. Sie werden im Allgemeinen aus Blechen, Bändern, Stäben, Rohren, verschiedenen Profilen aus Eisen oder Stahl, oder aus Schmiede- oder Gussstücken, durch Vernieten, Verschrauben, Verschweißen usw. hergestellt. Die Position umfasst auch Stäbe, Profile und Rohre, die für den Einsatz in Bau-werken vorbereitet (z. B. gelocht, gebogen oder eingeschnitten) wurden.

Angesichts der objektiven Merkmale der Erzeugnisse, ihres Verwendungszwecks (d. h. der Art und des Ortes der Installation) und ihrer Hauptfunktion (d. h. der Sicherstellung der Verankerung in Betonfundamenten und der Schaffung eines integralen Bestandteils der Silostruktur) gelten sie als andere Platten, Stäbe und dergleichen, zubereitet zur Verwendung in Bauwerken der Position 7308, und sie sollten als zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl in den KN-Code 7308 90 98 eingereiht werden.

(Stand: 14.11.2025)