Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 76. Sitzung im September 2025 über die Einreihung eines Behälters aus Stahl zum Schutz von Wertsachen wie folgt entschieden:

Warenbeschreibung:

Behälter aus Stahl zum Schutz von Wertsachen. Der Behälter ist mit einem programmierbaren elektronischen Tastenschloss und einem Anzeigefeld sowie einem Schloss für einen Revisionsschlüssel ausgestattet. Die Tür hat eine Stärke von 3 mm, der Korpus ist 1 mm stark. Über einen Drehgriff an der Vordertür werden zwei einseitig schließende Sperrbolzen (20 mm dick) in Position gebracht. Vorgebohrte Löcher im Boden und in der Rückwand ermöglichen die Befestigung des Behälters an Boden oder Wand. Er ist für den privaten oder gewerblichen Gebrauch bestimmt.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 in die Position 8303 einzureihen.

(Stand: 24.06.2026)

Quelle: Zoll.de