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Gefrierschutz- und Enteisungsflüssigkeitskonzentrat für Scheibenwaschanlagen – KN-Codes 3820 00 00.
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 210. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14 – 15. September 2020:
Warenbeschreibung:
Gefrierschutz- und Enteisungsflüssigkeitskonzentrat für Scheibenwaschanlagen mit der folgenden Zusammensetzung (in GHT):
– denaturierter Alkohol Typ I: maximal 97
– Monoethylenglykol: 1,5 – 2
– anionische Tenside: mind. 0,2
– enthärtetes Wasser: max. 0,8 – 1,3
Das Erzeugnis liegt als Bulkware vor (in Behältern).
Einreihung/Begründung:
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Zubereitung der Position 3820, da es die wesentlichen Eigenschaften eines Gefrierschutz- und Enteisungsflüssigkeitskonzentrats für Scheibenwaschanlagen aufweist. Es ist außerdem dem im HS-Avis 3820.00/1 beschriebenen Erzeugnis sehr ähnlich.
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut des KN-Codes 3820 00 00.
(Stand 15.10.2020)
Quelle: Zoll.de