Gefrierschutz- und Enteisungsflüssigkeitskonzentrat für Scheibenwaschanlagen – KN-Codes 3820 00 00.

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 210. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14 – 15. September 2020:

Warenbeschreibung:

Gefrierschutz- und Enteisungsflüssigkeitskonzentrat für Scheibenwaschanlagen mit der folgenden Zusammensetzung (in GHT):

–         denaturierter Alkohol Typ I: maximal 97

–         Monoethylenglykol: 1,5 – 2

–         anionische Tenside: mind. 0,2

–         enthärtetes Wasser: max. 0,8 – 1,3

Das Erzeugnis liegt als Bulkware vor (in Behältern).

Einreihung/Begründung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Zubereitung der Position 3820, da es die wesentlichen Eigenschaften eines Gefrierschutz- und Enteisungsflüssigkeitskonzentrats für Scheibenwaschanlagen aufweist. Es ist außerdem dem im HS-Avis 3820.00/1 beschriebenen Erzeugnis sehr ähnlich.

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut des KN-Codes 3820 00 00.

(Stand 15.10.2020)

 

Quelle: Zoll.de