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Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht in Glasfläschchen mit Tropfpipette mit 10 ml oder 30 ml Inhalt.
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.4 der 206. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Februar 2020 („liquid food supplement containing cannabigerol“):
Warenbeschreibung:
Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht in Glasfläschchen mit Tropfpipette mit 10 ml oder 30 ml Inhalt.
Das Erzeugnis wird direkt eingenommen (ohne Verdünnung oder andere Modifikationen), die empfohlene Dosierung beträgt 2-3 Mal täglich 1-2 Tropfen, welche durch die Pipette dosiert werden können. Es soll die Abwehrkräfte stärken und sich positiv auf die natürlichen Körperprozesse auswirken.
Zusammensetzung:
MCT-Öl (mittelkettige Triglyceride: C-6, C-8, C-10) mit Cannabigerol (CBG, 50mg/g, d.h. 5 GHT). MCT-Öl wird durch fraktionierte Destillation von Palm-, Palmkern- und Kokosöl gewonnen (durch Mischen dieser drei Öle). CBG wird durch Extraktion von Hanfpflanzen gewonnen.
Einreihung:
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten vertritt die Auffassung, das fragliche Erzeugnis in die Position 2202 (KN-Code 2202 99 19) einzureihen. Dabei wurde berücksichtigt, dass es dem Urteil des EuGH in der Rechtssache 114/80 betreffend den Begriff „anderes nichtalkoholisches Getränk“ entspricht.
(Stand: 23.04.2020)
Quelle: Zoll.de






