EU/Türkei – Einleitung eines TBR-Untersuchungsverfahrens hinsichtlich der Einfuhr von Papier

Einleitungsbekanntmachung: Untersuchungsverfahren der Union über von der Republik Türkei angewandte Handelshemmnisse im Sinne der Verordnung (EU) 2015/1843, die Maßnahmen betreffen, welche die Einfuhr von unbeschichtetem holzfreiem Papier beeinträchtigen; ABl. C 218 vom 7.7.2017, S. 20.

Die EU-Kommission hat auf der Grundlage der „Trade Barrier Regulations“ ein Untersuchungsverfahren hinsichtlich Maßnahmen der Türkei bei der Einfuhr von unbesichtigetem holzfreiem Papier eingeleitet.

Das Untersuchungsverfahren betrifft das Einfuhrüberwachungssystem, das die Türkei ab dem 28. September 2015 für unbeschichtetes holzfreies Papier eingeführt hat. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um unbeschichtetes holzfreies Papier, das unter den folgenden Positionen eingereiht wird: 4802.55.15.10.00, 4802.55.25.10.00, 4802.55.30.10.00, 4802.55.90.10.00, 4802.56.20.20.00, 4802.56.80.10.00 und 4802.57.00.10.00.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt