EU/Sudan – Restriktive Maßnahmen

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1948 des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan; ABl. L 276 vom 26. Oktober 2017, S. 60.

    Der Anhang des Durchführungsbeschlusses wird geändert. Die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, werden aktualisiert.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1942 des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan; ABl. L 276 vom 26. Oktober 2017, S. 1.

    Anhang I der Durchführungsverordnung wird aktualisiert. Damit wird die oben genannte Änderung übernommen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017