EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Ausdehnung der Maßnahmen; Aktualisierung der Schiffsliste

Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1429 des Rates vom 4. August 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 204 vom 5.8.2017, S. 110.

Von den mit Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommenen Maßnahmen sind künftig auch Schiffe betroffen, die Erdöl, darunter Rohöl und raffinierte Erdölerzeugnisse, laden, befördern oder entladen, das unerlaubt aus Libyen ausgeführt wurde oder dessen Ausfuhr aus Libyen versucht wurde. Zudem wurden die Kriterien für die Aufnahme in die Liste weiter präzisiert.

Hintergrund der Änderung ist die Resolution 2362 (2017), die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 29. Juni 2017 angenommen hat. Der vorliegende Beschluss ist am 6.8.2017 in Kraft getreten.

 

Verordnung (EU) 2017/1419 des Rates vom 4. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 204 vom 5.8.2017, S. 1.

Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2017/1429 des Rates vom 4.8.2017 in Unionsrecht. Nur so ist die einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten gewährleistet. Die aktualisierte Verordnung trat am 6.8.2017 in Kraft.

 

Beschluss (GASP) 2017/1427 des Rates vom 4. August 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 204 vom 5.8.2017, S. 99.

Anhang V des Beschlusses (GASP) 2015/1333, der die Liste der Schiffe enthält, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird mit Wirkung vom 5.8.2017 aktualisiert. Grundlage der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde vom 21. Juli 2017, ein weiteres Schiffes in die Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1423 der Kommission vom 4. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 204 vom 5.8.2017, S. 80.

Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44, der eine Liste der vom VN-Sanktionsausschuss nach Ziffer 11 der Resolution 2146 (2014) des VN-Sicherheitsrates benannten Schiffe, enthält, wird mit Wirkung vom 5.8.2017 aktualisiert.

Das Schiff „Capricorn“ wird auf der Grundlage des Beschlusses des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 21. Juli 2017 in die Liste der Schiffe aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt