EU/Jemen – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/628 des Rates vom 3. April 2017 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen; ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 1.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 wurde mit Wirkung vom 4.4.2017 aktualisiert.
    Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des mit Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, mit dem die Informationen zu vier Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/634 des Rates vom 3. April 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen; ABl. L 91 vom 4.4.2017, S. 22.

    Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wurde mit Wirkung vom 4.4.2017 aktualisiert.
    Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des mit Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, mit dem die Informationen zu vier Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt