EU/Iran – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen; Aktualisierung der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/685 des Rates vom 11. April 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran; ABl. L 99 vom 12.4.2017, S. 10.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird mit Wirkung vom 13.4.2017 aktualisiert.

  • Beschluss (GASP) 2017/689 des Rates vom 11. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran; ABl. L 99 vom 12.4.2017, S. 21.

    Nach Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP werden die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2018 verlängert. Außerdem werden die Einträge zu bestimmten im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Personen aktualisiert.
    Die Änderungen treten am 13.4.2017 in Kraft.

  • Mitteilung an die Personen, die den Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2017/689 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/685 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran unterliegen; ABl. C 117 vom 12.4.2017, S. 2. 
  • Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran unterliegen; ABl. C 117 vom 12.4.2017, S. 3.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt