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EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen
Aktualisierung der Personenliste
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/699 des Rates vom 8. Mai 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 171I vom 8. Mai 2018, S. 3.
Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wird geändert: Die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, werden aktualisiert.
Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/698 des Rates vom 8. Mai 2018 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 171I vom 8. Mai 2018, S. 1.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018