EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/699 des Rates vom 8. Mai 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 171I vom 8. Mai 2018, S. 3.

Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wird geändert: Die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, werden aktualisiert.

Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/698 des Rates vom 8. Mai 2018 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 171I vom 8. Mai 2018, S. 1.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik 10.05.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018