EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

Beschluss (GASP) 2020/1466 des Rates vom 12. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L 335 vom 13. Oktober 2019, S. 16.

Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen. Sie wurden 2018 eingeführt und werden regelmäßig überprüft.

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