EU/Südsudan – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1946 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 62.

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/740 enthält eine Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Diese Liste wird geändert; die Angaben zu einer Person werden aktualisiert.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1934 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Artikels 20 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/735 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 11.

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) 2015/735 wird entsprechend geändert.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.