EU/Sudan – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/516 des Rates vom 27. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan; ABl. L 84 vom 28. März 2018, S. 22.

Die Angaben zu drei Personen im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP werden aktualisiert. Dieser Anhang enthält die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/512 des Rates vom 27. März 2018 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan; ABl. L 84 vom 28. März 2018, S. 13.

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 wird geändert wird. Die Einträge zu drei Personen werden aktualisiert.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017