EU setzt Ausgleichsmaßnahmen gegen die USA erneut aus: Zusatzzölle und Ausfuhrbeschränkungen bis 6. August 2026 ausgesetzt (VO (EU) 2026/295)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/295 (ABl. L 2026/295, 5.2.2026; ELI: setzt die EU-Kommission die Anwendung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1564 vorgesehenen handelspolitischen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts gegenüber den Vereinigten Staaten aus. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 654/2014, insbesondere Artikel 7 Absätze 3 und 4.

Was wird ausgesetzt?

Ausgesetzt werden die Artikel 1, 2 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1564. Diese Artikel betreffen insbesondere

  • zusätzliche Zölle auf die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA in die EU sowie

  • Beschränkungen für die Ausfuhr bestimmter Waren aus der EU in die USA.

Warum setzt die EU die Maßnahmen aus?

Die Kommission begründet die Fortsetzung der Aussetzung mit der politischen Einigung zwischen EU und USA, bestätigt durch die Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025. Danach wurden bestimmte US-Zölle auf Einfuhren aus der EU geändert und auf höchstens 15 % ad valorem gesenkt; die EU will die weitere Umsetzung dieser Einigung unterstützen und überprüft die Lage fortlaufend.

Ab wann und wie lange gilt die Aussetzung?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt vom 7. Februar 2026 bis zum 6. August 2026

Bedeutung für Unternehmen (Praxis)

Unternehmen mit USA-Bezug sollten kurzfristig prüfen, ob ihre Warenströme unter die bisherige Maßnahmenliste der VO (EU) 2025/1564 fallen (Zusatzzölle/Exportbeschränkungen) und ob die Aussetzung Auswirkungen auf Preisgestaltung, Lieferverträge und Compliance-Prozesse hat. Wouros & Partner unterstützt bei der Einordnung der betroffenen Warenpositionen/Listen, der Anpassung von Zoll- und Exportprozessen sowie der internen Dokumentation und Schulung betroffener Teams.

Quelle / Rechtshinweis:
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