EU schafft Voraussetzungen für Wegfall bzw. Senkung der Einfuhrzölle im Rahmen des ITA

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1047 der Kommission vom 28. Juni 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 170 vom 29.6.2016, S. 36.

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1047 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die im Rahmen der Ausweitung des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) ab 1.7.2016 für mehr als 200 IT-Produkte vorgesehene Wegfall oder Senkung von Zöllen gewährt werden kann.

 

Nach der Genehmigung durch den Rat (Beschluss (EU) 2016/971 des Rates vom 17. Juni 2016 – ABl. L 161 vom 18.6.2016, S. 2) wurden jetzt die betroffenen Waren in der Kombinierten Nomenklatur (KN) durch KN-Codes gekennzeichnet. Sollten die bestehenden KN-Codes eine größere Gruppe von Waren umfassen als die von der Abschaffung oder der Senkung der Zölle betroffenen Waren, wird die Zollbefreiung oder die Zollermäßigung nur für die im Beschluss aufgeführten Waren gewährt.

 

Der geänderte Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 tritt am 30.6.2016 in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2016.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt