Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

Neue Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste

Pressemitteilung des Rats der EU vom 22. März 2021
Verordnung (EU) 2021/479; ABl. L 99I vom 22. März 2021, S. 13;
Durchführungsverordnung (EU) 2021/480; ABl. L 99I vom 22. März 2021, S. 15;
Beschluss (GASP) 2021/482; ABl. L 99I vom 22. März 2021, S. 37;
Beschluss (GASP) 2021/483; ABl. L 99I vom 22. März 2021, S. 40.

Die neuen Sanktionen werden im Zusammenhang mit dem Militärputsch in Myanmar erlassen. Sie betreffen elf Personen. Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Reiseverbot in und durch die EU sowie das Einfrieren von Vermögenswerten in der EU.

Die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen werden bis zum 30. April 2022 verlängert.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021