EU/Myanmar – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2018/1126 des Rates vom 10. August 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma; ABl. L. 204 vom 13. August 2018, S.53.

Der Anhang des Beschlusses 2013/184 enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Dieser Liste wurden am 25. Juni 2018 mit Beschluss (GASP) 2018/900 sieben Personen hinzugefügt (siehe Meldung vom 26.6.2018). Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Einträge zu mehreren Personen aktualisiert.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1117 des Rates vom 10. August 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma; ABl. L. 204 vom 13. August 2018, S. 9.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Die Einträge zu mehreren Personen, die im Juni 2018 in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen wurden, werden aktualisiert.

thumbnail of Maßnahmen gegen Myanmar Birma 13.09.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018