EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthalten Listen mit Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Diese Listen werden regelmäßig überprüft. Die restriktiven Maßnahmen werden aufrecht erhalten und die Angaben zur einer Person aktualisiert.
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1130; ABl. L 247 vom 31. Juli 2020, S. 14.
Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/1137; ABl. L 247 vom 31. Juli 2020, S. 40.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.