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EU/Iran – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste
Beschluss (GASP) 2022/596 des Rates vom 11. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran; ABl. L 114 vom 12. April 2021, S. 68.
Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Iran werden bis zum 13. April 2023 verlängert. Sie bestehen seit 2011 und werden seitdem jährlich überprüft und verlängert.
Die Liste der benannten Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert: Drei Personen werden von der Sanktionsliste gestrichen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022






