EU/Irak – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2018/979 der Kommission vom 11. Juli 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak; ABl. L 176 vom 12. Juli 2018, S. 7

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält eine Liste der staatlichen Organe, Unternehmen, Einrichtungen, natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung des Irak, deren Mittel und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Diese Liste wird geändert: eine Organisation wird gestrichen. Hintergrund ist ein Beschluss des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

thumbnail of Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak 07.07.2018

 

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