EU erhöht Kontingente für Stahlerzeugnisse aus Drittländern

Die EU hat die Einfuhr russischer und belarussischer Stahlerzeugnisse verboten. Die Kontingente werden auf andere Länder aufgeteilt.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/434; ABl. L 88 vom 16. März 2022, S. 181.

Die Kommission möchte verhindern, dass Einfuhrverbote für russische und belarussische Erzeugnisse zu Versorgungsengpässen führen. Deswegen werden die länderspezifischen Kontingente auf andere Drittstaaten verteilt.

Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/159 enthält die Mengen der einzelnen Zollkontingente. Dieser Anhang wird entsprechend geändert. Die Kontingente für Russland und Belarus entfallen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022