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EU/Burundi – Restriktive Maßnahmen
Sanktionen werden verlängert
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1578; ABl. L 362 vom 30. Oktober 2020, S. 1.
Beschluss (GASP) 2020/1585; ABl. L 362 vom 30. Oktober 2020, S. 27.
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Burundi werden bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Es handelt sich hierbei um die Beibehaltung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für bestimmte Personen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






