EU/Bosnien und Herzegowina – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen bis 31. März 2021

Beschluss (GASP) 2020/435 des Rates vom 23. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina; ABl. L 89 vom 24. März 2020, S. 4.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Bosnien und Herzegowina werden bis zum 31. März 2021 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen bestehen seit 2011 und wurden mit dem Beschluss 2011/172/GASP eingeführt.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.