EU/Ägypten – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

  • Beschluss (GASP) 2019/468 des Rates vom 21. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. L 80 vom 22. März 2019, S. 40.Die bestehenden Sanktionen werden um ein weiteres Jahr bis zum 22. März 2020 verlängert.
    Der Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Dieser Anhang wird um Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz ergänzt.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/459 des Rates vom 21. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts
  • Mit der Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 wird entsprechend geändert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.